Infos von A bis Z

Willkommen im neuen Zeitalter der modernen Kieferorthopädie. Informieren Sie sich auf diesen Seiten über die Kieferorthopädie und die Leistungen unserer Praxis. Unser Team hilft Ihnen jederzeit gerne weiter. Wir aktualisieren ständig und halten Sie auf dem Laufenden über die neuesten Möglichkeiten moderner, ästhetischer und sanfter Kieferorthopädie, die wir in unserer Praxis anbieten.

In diesem A-Z-Register haben wir Hinweise und Tipps zusammengestellt, die Ihnen helfen, sich in unserer Praxis wohl zu fühlen und zum Behandlungserfolg beizutragen. Gleichzeitig enthält es Informationen zu organisatorischen Abläufen in unserer Praxis und zu kassentechnischen Richtlinien für kieferorthopädische Behandlungen.

Offene Fragen beantwortet Ihnen unser Team gerne persönlich.

Jeweils zum Ende des Quartals

  • 31. März
  • 30. Juni
  • 30. September
  • 31. Dezember

werden die im Quartal erbrachten Leistungen abgerechnet.

Bei Gesetzlichen Krankenkassen

Je nach Zahl der sich in Behandlung befindenden Kinder übernimmt jede gesetzliche Krankenkasse für das erste Kind 80% für jedes Geschwisterkind 90% des Rechnungsbetrags. Der Eigenanteil von 20% bzw. 10% ist sofort von Ihnen zur Zahlung fällig.

Ihre Quartalsrechnungen müssen Sie gut aufbewahren, um diese nach ordnungsgemäßem Abschluss der Behandlung zusammen mit der Endbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen zu können. Sie erhalten dann den gesetzlichen Eigenanteil zurückerstattet.

Für zusätzlich vereinbarte Leistungen, die nicht zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen gehören, wird eine gesonderte Rechnung erstellt. Auf Wunsch ist Ratenzahlung möglich. Bei der Gestaltung richten wir uns gern nach Ihren Wünschen.

Gerne können Sie uns eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug erteilen, die wir entsprechend Ihres Wunsches zum 1. oder 15. eines Monats durchführen.

Siehe Endbescheinigung

>> siehe Kontakt

Besteht ein Fehlbiss über sehr viele Jahre, kann es zu einer dauerhaften Lageveränderung der Gelenkköpfchen im Kiefergelenk kommen.

Eine Fehllage kann den Verschleiß von Gelenkstrukturen erhöhen (Bänder, Gelenkscheibe, etc.) oder Muskelverspannungen auslösen.

Da es verständlicherweise nicht wünschenswert ist, die Zahnstellung und die Zahnkontakte in dieser fehlerhaften Gelenkposition zu regulieren, sollte eine Gelenkfehlstellung, durch eine möglichst genaue Bestimmung der Bisslage im Artikulator, vor dem kieferorthopädischen Behandlungsbeginn erkannt und wenn möglich auch korrigiert werden.

Der Behandlungsfortschritt muss in Abständen von ca. 4-8 Wochen kontrolliert und die Spange aktiviert werden. Diese Termine sind für Schulkinder in der Regel nachmittags. Jeweils nach einer Behandlung wird der nächste Termin vereinbart und zur besseren Erinnerung in das Bestellkärtchen eingetragen.

Bitte beachten Sie, dass die Behandlungstermine zuverlässig wahrgenommen werden. Bei unregelmäßiger fachzahnärztlicher Überwachung können rückläufige Zahnbewegungen oder ungünstige Belastungen auftreten, die Schäden am Kauorgan auslösen. Sollte ein vereinbarter Termin ungelegen sein, bitten wir um telefonische Benachrichtigung.

Dazu ist keine Überweisung von Zahnarzt oder Hausarzt notwendig.

Diese Termine vergeben wir in der Regel nachmittags. Damit genügend Zeit für die Untersuchung und eine ausführliche Beratung bleibt, bieten wir auch gern vormittags einen Termin an.

Bei Jugendlichen sollte ein Elternteil anwesend sein.

Rufen Sie uns an und wir vereinbaren gerne einen unverbindlichen Beratungstermin.

Besteht ein Fehlbiss über sehr viele Jahre, kann es zu einer dauerhaften Lageveränderung der Gelenkköpfchen im Kiefergelenk kommen. Eine Fehllage kann den Verschleiß von Gelenkstrukturen erhöhen oder Muskelverspannungen auslösen.

Da es verständlicherweise nicht wünschenswert ist, die Zahnstellung und die Zahnkontakte in dieser fehlerhaften Gelenkposition zu regulieren, sollte eine Gelenkfehlstellung, durch eine möglichst genaue Bestimmung der Bisslage im Artikulator, vor dem kieferorthopädischen Behandlungsbeginn erkannt und wenn möglich auch korrigiert werden.

Brackets benutzt man, wenn die Zähne körperlich bewegt werden sollen. Sie sind industriell hergestellte kleine Riegel, die mit einem selbsthärtenden Kunststoffkleber von dem Fachzahnarzt für Kieferorthopädie auf die Zähne aufgebracht werden. Durch die Riegel führt ein Drahtbogen, der mit einem Draht, Gummi oder Kunststoffring gehalten wird.

Man unterscheidet zwischen

  • dem klassischen Metallbracket
  • dem Kunststoffbracket
  • dem Keramikbracket und
  • dem selbstligierenden Bracket

Prinzipiell kann eine festsitzende Behandlung mit jedem dieser Brackettypen durchgeführt werden.

Neben der Fissurenversiegelung beim Hauszahnarzt gibt es auch eine sogenannte Glattflächenversiegelung (Bracketumfeldversiegelung). Die Glattflächenversiegelung kommt dann zum Einsatz, wenn Brackets auf den Zähnen befestigt werden und dadurch die Mundhygiene deutlich erschwert wird. Kommt die Zahnbürste nicht in die Nischen und Grübchen, entstehen hier sehr leicht Verfärbungen und Löcher, die früher oder später vom Zahnarzt behandelt werden müssen. Der Zahnbelag findet eine Vielzahl von Verstecken, besonders im Bereich der Übergänge vom Zahn zum Bracket, die zusätzlich durch die darüber verlaufenden Bögen noch abgedeckt werden. Aufgrund dieser Tatsache können die Patienten diese Stellen nur mit größerem Aufwand sauber halten, so dass es in der Vergangenheit in diesen Bereichen oftmals zu weißlich kariösen Verfärbungen gekommen ist.

Deshalb bieten wir in unserer Praxis an, dass direkt vor dem Bekleben mit Brackets und wiederholt nach ca. einem ¾ Jahr im Zusammenhang mit einer professionellen Zahnreinigung ein sehr dünner, farbloser, aber haftungsfester Schutzlack auf das Bracketumfeld aufgebracht wird. Dieser wird mit Entfernen der Brackets ebenfalls beseitigt.

Für eine individuelle Behandlungsplanung müssen verschiedene diagnostische Unterlagen erstellt werden:

  • Abdrücke beider Kiefer zur Erstellung von Kiefermodellen,
  • Röntgenbilder zur Beurteilung der Zähne und der Lage der Kieferknochen,
  • Fotos von Kopf und Zähnen,
  • Bestimmung des Zahnpflegestatus mittels Einfärben des Zahnbelages

Sie können dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand in unserer Praxis so gering wie möglich zu halten, damit unser Team die volle Aufmerksamkeit auf die Behandlung unserer Patienten richten kann:
Entscheiden Sie sich für den Lastschrifteinzug, den wir entsprechend Ihres Wunsches zum 1. oder 15. eines Monats durchführen. Sie haben dabei kein Risiko, da Sie die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen können. Sie sparen sich Arbeit durch Wegfall der Überweisung und Kosten für Gebühren von Schecks, Porto, Überweisung usw.

Gesetzlich versicherten Patienten erstattet die Krankenkasse einen Teil der zugesagten Kostenübernahme erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung (gesetzlicher Eigenanteil von 20% bzw. 10%, je nach Zahl der sich in Behandlung befindenden Kinder).

Zu einer ordnungsgemäß abgeschlossenen Behandlung gehört stets auch das Stabilisieren des Behandlungsergebnisses mit herausnehmbaren Retentionsgeräten für die Dauer von ca. 1-2 Jahren. Nach dieser vorgeschriebenen sogenannten Retentionszeit erhält der Versicherte eine Bestätigung, die er mit den aufbewahrten Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen kann.

Bei einem Behandlungsabbruch von Seiten des Patienten kann die Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss der Behandlung nicht ausgestellt werden (Kasse behält den 20%- bzw. 10%-Anteil ein). Dies gilt auch, wenn das Behandlungsziel nicht erreicht wird infolge mangelnder Mitarbeit des Patienten, wenn z.B. die Behandlungsgeräte nicht entsprechend den Anweisungen getragen werden, die Behandlungstermine wiederholt nicht eingehalten werden oder die Mundhygiene unbefriedigend ist. In diesem Fall wird der Versicherte über die unzureichende Mitarbeit informiert.

Viele Erwachsene haben in ihrer Kindheit keine oder nach heutigen Maßstäben fachgerechte Zahnkorrektur bekommen. Heute legen immer mehr Menschen Wert auf ihre äußere Erscheinung und möchten ihre Zahnästhetik verbessern. Daher entschließen sich zunehmend Erwachsene, das Versäumnis nachzuholen und durch eine kieferorthopädische Behandlung zu einem schönen Lächeln zu gelangen.

Eine kieferorthopädische Behandlung für Erwachsene kann sinnvoll sein:

  • vor einer prothetischen Versorgung mit Kronen und Brücken
  • vor einer Implantatversorgung
  • bei Kiefergelenkbeschwerden
  • bei Einzelzahnwanderungen
  • bei verstärkter Lückenbildung der OK-Front
  • bei Engstand in der UK-Front
  • bei kieferorthopädisch-kieferchirurgischer Kombinationsbehandlung

Solange gesunde Zähne und genügend Knochenstruktur vorhanden sind, gibt es für eine kieferorthopädische Behandlung keine Altersgrenze. Auch mit über 60 Jahren kann eine Behandlung noch sinnvoll sein. Die Korrektur einer Zahnfehlstellung oder Kieferfehlstellung ist in jedem Alter möglich.

Die fehlende Möglichkeit, Kieferwachstum vorteilhaft auszunutzen, erfordert allerdings aufwändige Behandlungsmaßnahmen. Häufig ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ihrem Zahnarzt oder Kieferchirurgen notwendig, um die komplexen Aufgaben zu meistern und den speziellen Wünschen des Patienten zu entsprechen.

In den Ferien sind wir, bis auf kurze Unterbrechungen (siehe Urlaub), für Sie da.

Das regelmäßige Fluoridieren der Zähne schützt vor Karies. Dies geschieht zum einen durch Benutzung fluoridhaltiger Zahnpasten zum anderen bieten wir in unserer Praxis eine professionelle regelmäßige Tiefenfluoridierung vor allem für Bracket-Träger an.

Miniplastschienen, Positioner oder verwandte elastische Geräte werden seit Jahrzehnten mit Erfolg zur Stabilisierung des Behandlungsresultates und zur Durchführung geringgradiger Zahnstellungskorrekturen eingesetzt.

Die herausnehmbaren Schienen sind vielfach nahezu unsichtbar. Die häusliche Zahnpflege (Bürste, Zahnseide) ist uneingeschränkt möglich. Auch hinsichtlich der Phonetik und des Tragekomforts bieten Aligner – Systeme Vorteile, insofern sind sie für bestimmte Berufsgruppen mit besonderen ästhetischen und funktionellen Bedürfnissen (z.B. Personen des öffentlichen Lebens, Blasmusiker) eine Bereicherung des Behandlungsinstrumentariums. Aufgrund der umfangreichen kieferorthopädischen Planungs- und Kontrollaufgaben zur Definition des virtuellen Behandlungszieles und aufgrund der zum Teil komplizierten Herstellung der Aligner sind diese Behandlungssysteme mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden und im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung nicht zu erbringen.

Seit dem 1.1.2002 werden die Kriterien für eine Kostenübernahme von kieferorthopädischen Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen anhand der Einordnung in „kieferorthopädische Indikationsgruppen“ (KIG – Richtlinien) geregelt.

Die Behandlungsbedürftigkeit wird nach dem klinischen Befund in fünf Grade eingeteilt.

  • Für den Behandlungsbedarf Grad 1 und 2 werden die Kosten von den Kassen nicht übernommen. Selbstverständlich sind auch diese Behandlungen medizinisch wünschenswert, müssen vom Versicherten aber selbst bezahlt werden. Auf Wunsch erstellen wir einen Kostenvoranschlag, dessen Einhaltung wir zusichern.
  • Für Behandlungsbedarf Grad 3 bis 5 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für solche Leistungen die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind.

Im Allgemeinen lässt sich der Grad des Behandlungsbedarfs bei der klinischen Untersuchung ermitteln.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung eines Jugendlichen (bis zum Alter von 18 Jahren), sofern eine Leistungspflicht nach den KIG-Richtlinien besteht und nur in Ausnahmefällen die Behandlungskosten einer Erwachsenenbehandlung.

Kosmetische Behandlungen und Leistungen, die das Maß des Notwendigen überschreiten, müssen dem Patienten in Rechnung gestellt werden, denn nach § 29 Abs. 1 SGB V müssen die Behandlungsmaßnahmen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Um für Sie eine Kostenzusage zu erhalten, reichen wir den Behandlungsplan bei der Krankenkasse zur Genehmigung ein. Ihre Krankenkasse teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung werden übernommen, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich zahnärztliche Leistungen ausgeschlossen wurden. Zur Sicherheit sollten Sie den Behandlungsplan und Kostenvoranschlag zur Genehmigung bei Ihrer Kasse einreichen.

Bitte bringen Sie uns während einer laufenden Behandlung zu Beginn des neuen Quartals

  • am 1. Januar
  • am 1. April
  • am 1. Juli und
  • am 1. Oktober

Ihre Krankenversichertenkarte mit. Sie ersparen uns damit viel zusätzliche Arbeit.

Siehe Einzugsermächtigung.

Eine zuverlässige Zahnpflege ist während der kieferorthopädischen Behandlung sehr wichtig.

Die richtige Putztechnik und die Verwendung geeigneter Zahnpflegeartikel ist bei der Behandlung mit festsitzenden Apparaturen eine Grundvoraussetzung.

Unser Team berät Sie gerne ausführlich.

Im Anschluss an die Korrektur der Zahn- und Kieferfehlstellung muss das Behandlungsergebnis stabilisiert werden, um rückläufige Zahnbewegungen zu verhindern. Dazu erhält der Patient am Ende der aktiven Behandlung herausnehmbare oder festsitzende Retentionsgeräte.

In Abständen von 6-8 Wochen wird der Fortschritt der Stabilisierung überwacht. Sollten jedoch die Spangen zwischen den Terminen beschädigt werden oder nach konservierenden bzw. chirurgischen Maßnahmen des Zahnarztes nicht mehr exakt passen, müssen Sie sich sofort um einen Termin in unserer Praxis bemühen.

Aus gutem Grund verlangen die gesetzlichen Krankenkassen eine Retentionszeit von 1-2 Jahren, bevor die kieferorthopädische Behandlung mit der Ausstellung der Endbescheinigung endet.

Für unsere interessierten Patienten bieten wir als kostenlose Serviceleistung die Überwachung einer verlängerten Retentionszeit an. Wir kontrollieren hierbei den Sitz der Retainer bzw. die Passgenauigkeit der Retentionsspangen.

In den Wohlstandsgesellschaften nimmt der Wunsch nach einer lebenslang schönen Zahnstellung zu, weshalb weltweit in der modernen Kieferorthopädie ein Trend zur lebenslangen Retention erkennbar ist. Hierzu sind die grazilen, nicht sichtbaren Komfort-Kleberetainer besonders geeignet.

Kieferorthopädische Apparaturen sind grazile Geräte, die u.a. beim täglichen Beißen und Kauen beschädigt werden können. Bitte informieren Sie uns telefonisch über die Notwendigkeit einer Reparatur, damit wir unsere Bestellung entsprechend planen können.

In Notfällen bzw. bei Beschwerden (z.B. in Zusammenhang mit der beschädigten Apparatur) melden Sie sich bitte während unserer Sprechstundenzeiten telefonisch.

Bitte prüfen Sie aber zunächst, ob die nachfolgenden Empfehlungen Besserung bringen:

  • Sollten Zahnschmerzen in den ersten 24 Stunden nach Eingliederung der festsitzenden Apparatur auftreten, empfehlen wir die Einnahme einer leichten Schmerztablette.
  • Kleinere Druckstellen können meistens provisorisch mit dem ausgehändigten Schutzwachs geglättet werden.

Vor unserer Praxis stehen Ihnen zahlreiche kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Zudem können Sie auch im Gewerbegebiet Vollmersbachstraße überall kostenlos parken.

Nach Erstellung der diagnostischen Unterlagen (Anfangsunterlagen) plant Dr. Frank Rosenstiel als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie persönlich die Behandlung im Detail. Danach erhalten Sie einen Termin für eine ausführliche Planbesprechung. Selbstverständlich kann in Einzelfällen auf diese Besprechung verzichtet werden, wenn im Beratungsgespräch bereits alle Fragen geklärt wurden oder Ihnen der Ablauf einer kieferorthopädischen Behandlung bekannt ist.

In unserem praxiseigenen Labor werden die individuellen Apparaturen von hochqualifizierten, für kieferorthopädische Apparaturen spezialisierten, Zahntechnikerinnen gefertigt. Dabei ist jede Spange ein Unikat, dessen Design unsere Patienten nach ihrem Geschmack gestalten können. Unsere Zahntechnikerinnen setzen dies mit viel Liebe zum Detail um.

In unserem praxiseigenen Labor können sofort Reparaturen durchgeführt werden, damit die Apparatur rechtzeitig wieder eingesetzt wird.

Siehe Abrechnung.

Auf Wunsch ist eine Ratenzahlung möglich. Bei der Gestaltung richten wir uns gern nach Ihren Wünschen.

Siehe Abrechnung.

Kieferorthopädische Apparaturen sind grazile Geräte, die u.a. beim täglichen Beißen und Kauen beschädigt werden können. Sie können sofort während unserer Sprechzeiten vorbeikommen oder informieren Sie uns telefonisch über die Notwendigkeit einer Reparatur, damit wir unsere Bestellung entsprechend planen können. In unserem praxiseigenen Labor können sofort Reparaturen durchgeführt werden, damit die Apparatur rechtzeitig wieder eingesetzt wird.

Im Anschluss an die Korrektur der Zahn- und Kieferfehlstellung muss das Behandlungsergebnis stabilisiert werden, um rückläufige Zahnbewegungen zu verhindern. Dazu erhält der Patient am Ende der aktiven Behandlung herausnehmbare oder festsitzende Retentionsgeräte. Aus diesem Grund verlangen die gesetzlichen Krankenkassen eine Retentionszeit von 1-2 Jahren, bevor die kieferorthopädische Behandlung mit der Ausstellung der Endbescheinigung endet.

Für unsere interessierten Patienten bieten wir als kostenlose Serviceleistung die Überwachung einer verlängerten Retentionszeit an. Wir kontrollieren hierbei den Sitz der Retainer bzw. die Passgenauigkeit der Retentionsspangen.

In den Wohlstandsgesellschaften nimmt der Wunsch nach einer lebenslang schönen Zahnstellung zu, weshalb weltweit in der modernen Kieferorthopädie ein Trend zur lebenslangen Retention erkennbar ist. Hierzu sind die grazilen, nicht sichtbaren Komfort-Kleberetainer besonders geeignet.

Für die kieferorthopädische Diagnostik sind Röntgenbilder erforderlich. Die Strahlenbelastung ist in unserer Praxis im Vergleich zu herkömmlichen Röntgengeräten gering (um das 3-fache reduziert), da wir ein digitales Gerät besitzen. Hiermit ist aufgrund eines Nachbearbeitungsprogrammes die Notwendigkeit einer Doppeltanfertigung äußerst selten. Zudem können wir durch den Ausdruck der Aufnahme bzw. das Brennen auf CD Ihnen die Bilder für Ihren behandelnden Zahnarzt mitgeben.

Bitte informieren Sie uns auch über vorhandene Bilder oder bringen Sie diese gleich zur Untersuchung mit, um Doppeltanfertigungen und somit unnötige Strahlenbelastungen zu vermeiden.

Nach § 28 Abs. 2 der Röntgenverordnung sollten Röntgenbilder in einen Röntgen-Pass eingetragen werden. Diese Eintragung nehmen wir gerne vor. Sofern Sie noch keinen Röntgen-Pass besitzen, erhalten Sie auf Wunsch ein Exemplar an unserer Anmeldung.

Siehe Röntgen.

Siehe Retention.

Montag 8.00 Uhr-12.00 Uhr 13.30 Uhr -17.30 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr-12.00 Uhr 13.30 Uhr -17.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr-12.00 Uhr nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 Uhr-12.00 Uhr 13.30 Uhr -17.00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung

Unsere Praxis ist eine Bestellpraxis, d.h. Termine sollten zuvor (telefonisch) vereinbart werden.

Damit wollen wir unnötige Wartezeiten zu Ihren regelmäßigen Terminen vermeiden.

Während unseres Urlaubs ist die Praxis geschlossen. Für unsere Patienten behalten wir uns vor, einen Notfalltermin anzubieten, welchen Sie rechtzeitig vor jedem Urlaub und auch von unserem Anrufbeantworter der Praxis erfahren können.

Jeweils zum Ende des Quartals

  • 31. März
  • 30. Juni
  • 30. September
  • 31. Dezember

werden die im Quartal erbrachten Leistungen abgerechnet.


Bei Gesetzlichen Krankenkassen

Je nach Zahl der sich in Behandlung befindenden Kinder übernimmt jede gesetzliche Krankenkasse für das erste Kind 80% für jedes Geschwisterkind 90 % des Rechnungsbetrags. Der Eigenanteil von 20% bzw. 10% ist sofort von Ihnen zur Zahlung fällig.

Ihre Quartalsrechnungen müssen Sie gut aufbewahren, um diese nach ordnungsgemäßem Abschluss der Behandlung zusammen mit der Endbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen zu können. Sie erhalten dann den gesetzlichen Eigenanteil zurückerstattet.

Für zusätzlich vereinbarte Leistungen, die nicht zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen gehören, wird eine gesonderte Rechnung erstellt. Auf Wunsch ist Ratenzahlung möglich. Bei der Gestaltung richten wir uns gern nach Ihren Wünschen.

Gerne können Sie uns eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug erteilen, die wir entsprechend Ihres Wunsches zum 1. oder 15. eines Monats durchführen.

Die Beseitigung von Zahnbelag auf den Zähnen ist Voraussetzung für gesunde Zähne. Dieser, auch Plaque genannt, ist ein weicher, aber den Zähnen und Restaurationswerkstoffen relativ fest anhaftender Belag mit seinen Mikroorganismen, der weder mit Spülungen noch mit einem kräftigen Wasserstrahl entfernt werden kann. Wegen der weißen Farbe ist er mit bloßem Auge kaum sichtbar. Deshalb benutzt man Indikator-Farbstoffe, um ihn zu erkennen.

Häusliche Zahnpflege

Die mechanische Zahnreinigung mit guten Zahnbürsten ist noch immer die wirkungsvollste Methode der Plaqueentfernung. Wir zeigen Ihnen die richtige Putztechnik und beraten Sie gern.

Professionelle Zahnpflege

Speziell für Bracket-Träger bietet unsere Praxis eine professionelle Zahnreinigung an, bei der die Zähne mit Einsatz von Polierpaste und Pulverstrahlgeräten von hartnäckigen Belägen gesäubert und poliert werden. Die Drahtbögen werden zuvor entfernt und später neue eingesetzt. Diese professionelle Zahnreinigung wird begleitend für die Tragezeit einer Multibracketapparatur mehrfach durchgeführt. Wichtig hierbei ist, dass wir nach der professionellen Zahnreinigung und Tiefenfluoridierung nochmals eine Bracketumfeldversiegelung durchführen.

Kosmetische Behandlungen, Maßnahmen nach KIG 1 und KIG 2 sowie Leistungen, die das Maß des Notwendigen überschreiten, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. In vielen Fällen ist es deshalb sinnvoll, rechtzeitig vor einem Behandlungswunsch eine private Zusatzversicherung abzuschließen.